Seit ich das Büchlein Wandern in Berlin und Brandenburg mein Eigen nenne, kann ich es kaum erwarten, all die vorgestellten Touren zu testen. Glücklicherweise gibt es auch kürzere Rundtouren, perfekt für eine Miniwanderung mit meinem Herrn Schatz und Wander-Azubi.
Im Vorfrühling zog es uns ins Grüne. Also fast. Denn wirklich grün war die Landschaft noch nicht. Aber reizvoll. Wir wanderten von Teupitz zum Nicolasee und von dort entlang des 66-Seen-Weges – hier leider Straße – nach Tornow.
Im Dorf kehrten wir auf ein Bier im nettem Wirtshaus mit deftig Selbstgekochtem ein (im Sommer mit Biergarten) und leutseligem, sehr freundlichem Wirt ein. Unsere Pausenbrote verputzten wir mit Blick auf den See auf der Bank am Seeufer (leider nicht die vom Foto, die war privat), bevor wir den hübschen Tornowsee zu zwei Dritteln umrundeten und über weites offenes Land nach Teupitz zurück kehrten.
Das am Gebiet Tornowsee angrenzende Waldgebiet steht unter Naturschutz. Hier habe ich erstmals wilden Tüpfelfarn entdeckt. Tüpfelfarn ist ein altbekanntes Heilmittel und Brunnenkresse – sofern es welche war – ein Highlight der Wildkräuter-Küche. Selbstverständlich habe ich Beides nicht angerührt.
Theoretisch (und praktisch) sollte man den Abstecher zum in unmittelbarer Nachbarschaft zum Tornowsee liegenden Briesensee nicht versäumen. Wir haben leider den Abzweig verpasst und waren auch in der Zeit schon etwas fortgeschritten. Ein guter Grund, um nochmal hinzufahren. Wenn alles grün ist …
Folgender Ausschnitt aus der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Briesensee und Klingeberg“ zeigt, welch einzigartige Flora und Fauna im Umfeld der beiden Seen zu erleben und zu erhalten ist.
1. die Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere
a. der Quellbereiche, Fließ- und Standgewässer-Lebensräume mit ihren Quellfluren, Wasser-pflanzen- und Röhrichtgesellschaften,
b. der naturnahen Kiefern-Mischwälder, der ausgedehnten Bestände von Farn- und Wintergrüngewächsen an den Moränenhanglagen, der autochthonen Altkiefern-Bestände am Tornower See und Briesensee sowie der Erlenbrüche und Moorgehölze in den Ufer- und Verlandungsbereichen,
c. der Ton- und Lehmgruben sowie der kleinflächig vorhandenen Feuchtwiesen,
d. der an Quell- und Gewässerlebensräume spezifisch angepassten Tierarten wie Insekten und Mollusken sowie der Vorkommen zum Teil stark gefährdeter Greifvögel;
e. der Lebensräume und Vorkommen von nach § 20a Abs. 1 Nr. 8 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützten Pflanzenarten, wie Gelbe Teichrose, Krebsschere, Fieberklee, Sumpf-Calla, Doldiges Winterlieb und der Torfmoose,
f. der Lebensräume und Vorkommen von nach § 20a Abs. 1 Nr. 7 und 8 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützten Tierarten, wie Fischotter, Eisvogel, Schwarzspecht, Grünspecht, Rohrschwirl, Drosselrohrsänger, Grasfrosch und Moorfrosch sowie Grüne Mosaikjungfer;
2. die Entwicklung der Kiefernforste zu naturnahen Eichen-Kiefernmischwäldern;
3. aus ökologischen, erdgeschichtlichen und landeskulturellen Gründen, insbesondere die Erhaltung
a. der naturraumtypischen Fließ- und Stillgewässer und eines regional bedeutsamen Quellgebietes zur Sicherung und Förderung eines naturnahen Wasserhaushalts,
b. der bisher weitgehend unverbauten, eiszeitlich entstandenen Landschaft mit ihren stark wechselnden Reliefbildungen aus Moränenhängen und Erosionsrinnen;
4. die Erhaltung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit eines struktur- und gewässerreichen Landschaftsausschnittes des Zossen-Teupitzer Platten- und Hügellandes, der insbesondere durch den Briesensee und den Tornowsee, deren Ufer- und Verlandungsbereiche, den Klingeberg sowie abwechslungsreiche Wälder, einschließlich schützenswerter Baumbestände, wie den Altkiefern in Ufer- und Hanglagen, geprägt wird.
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